Praxis für Neuropsychologie und Psychotherapie

Die ambulante neuropsychologische Therapie ist in der gesetzlichen Krankenversicherung an eine 5-Jahres-Frist gebunden. Innerhalb der letzten 5 Jahre muss eine zentralnervöse Schädigung oder eine Verschlimmerung aufgetreten sein und fachärztlich bestätigt worden sein. Wenn diese Voraussetzung nicht erfüllt ist, kann die Krankenversicherung einer Behandlung bei positiver Prognose dennoch zustimmen, das bedarf jedoch einer eingehenden Begründung des Einzelfalls.

Zur Durchführung der Therapie ist eine fachärztliche Überweisung (Neurologe/Neuropädiater, Nervenarzt, Psychiater, Jugendpsychiater, Neurochirurg) oder eine entsprechende Indikationsfeststellung durch einen Facharzt in einem Krankenhausbericht vorgeschrieben. Weitere Maßnahmen Ihrerseits sind nicht erforderlich. Die neuropsychologische Therapie ist kein Heilmittel und unterliegt somit auch keiner Verordnungspflicht.

Jeder neuropsychologischen Therapie geht eine eingehende Diagnostik voraus, über deren Ergebnisse ich Ihnen auf Wunsch und mit Zustimmung des Patienten berichten kann.

In begründeten Fällen kann ich Ihnen durch neuropsychologische Diagnostik helfen, eine Verdachtsdiagnose zu stützen, zu bestätigen oder zu widerlegen. Hierfür muss jedoch ein (durch Sie) begründeter Verdacht vorliegen.

Ich muss Sie jedoch um Verständnis dafür bitten, dass meine Kapazitäten sehr eng begrenzt sind, so dass durchaus Wartezeiten entstehen können.