Praxis für Neuropsychologie und Psychotherapie

Gesetzliche Krankenversicherungen

Grundlage der neuropsychologischen Therapie ist die Richtlinie ambulante Neuropsychologie. Die Neuropsychologische Therapie bedarf keiner Genehmigung durch die Versicherung oder den medizinischen Dienst. Ich werde Ihnen anzeigen, wenn ich nach probatorischen Sitzungen eine Therapie beginne.

Gesetzliche Unfallversicherungen

Ich biete sowohl neuropsychologische Therapien auf der Grundlage der Gebührenvereinbarung des SAV mit dem Landesverband Südost der DGUV als auch Traumatherapien im Rahmen des Modellverfahrens psychischer Unfallfolgen an.

Private Krankenversicherungen

Grundlage der neuropsychologischen Therapie zu Lasten der PKV ist eine Regelung des Spitzenverbandes, wonach die Abrechnung analog GOÄ 870 erfolgt. Bitte vereinbaren Sie die Verfahrensweise mit Ihrem Versicherten.

Beihilfe

Neuropsychologische Therapie ist beihilfefähig (§19a BayBhV).

Sonstige Kostenträger/Selbstzahler

Alle übrigen Kostenträger bitte ich, sich mit mir in Verbindung zu setzen, damit wir die Modalitäten klären können.

Manchmal bieten mir Patienten an, ihre Behandlungskosten selbst zu tragen. Im Grunde genommen ist das legitim und möglich. Oft liegen diesem Wunsch aber mangelnde Kenntnisse über Kostenträger vor, die in Frage kommen könnten. Ich werde Sie gegebenenfalls dahingehend beraten.